"... Architektur als angewandte Kunst mit Verantwortung
gegenüber unserer Gesellschaft und Umwelt..."
Die Aufgabe besteht darin, Lösungen zu Entwickeln und diese hinsichtlich der wirtschaftlichen, konstruktiven und gestalterischen Aspekte in zusammenarbeit mit dem Bauherrn zu realisieren.
- Architektenleistungen (alle Leistungsphasen nach §34 HOAI)
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach
der Baustellenverordnung vom 10.06.1998 - Brandschutznachweis nach Art. 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BayBO
für die Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten
sowie Mittel- und Großgaragen im Sinn der Verordnung
nach Art. 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayBO. - Städtebau, Standortanalysen, Bedarfsermittlungen
- Plangutachten
- Bestandsaufnahmen
- Generalplanung
Architekturbüro
Helmut Schedel GmbH